Ukas imennoj

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Ein Ukas imennoj ist nämlich ein von dem russischen Kaiser höchst eigenhändig ausgestellter, von ihm selbst unterschriebener und besiegelter Befehl. Solche Ukasen sind eine hohe Seltenheit; sie gelangen nur in die Hände der hervorragendsten, wichtigsten und von der kaiserlichen Gunst getragenen Persönlichkeiten. Wer einen solchen Ukas imennoj besitzt, ist ganz sicherlich ein sehr bevorzugter und bedeutender Mann. (Karl May: Deutsche Herzen - Deutsche Helden)

Einen solchen Ukas imennoj besitzt Oskar Steinbach.

Ukas (v. russ. ukasátj, "befehlen"), in Rußland jeder direkt vom Kaiser oder vom dirigierenden Senat ergehende legislative oder administrative Befehl oder Erlaß. Die Veröffentlichung der kaiserlichen Ukase erfolgt durch den Senat, doch hat letzterer auch das Recht, zur Ausführung bestehender Gesetze Ukase (Verordnungen) zu erlassen. Gesetze und Verordnungen, die vom Kaiser selbst ausgehen, heißen "allerhöchste Ukase". Dabei wird zwischen dem eigenhändig unterzeichneten (imennoj) und dem mündlichen U., dem vom Kaiser auf erstatteten Vortrag erteilten Befehl, unterschieden. Ministerielle Verordnungen werden nicht als U. bezeichnet. Kaiser Nikolaus ließ 1827 eine Sammlung der Ukase in 48 Bänden veranstalten, der sich die spätern von Jahr zu Jahr anschließen. Sie bildet die Grundlage des russischen Reichskodex (Swod sakonow).[1]

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. Stichwort "Ukas" in Meyers Konversationslexikon. Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892.